Beiträge an Aus- und Weiterbildungen (nach L-GAV)

Aus- und Weiterbildung lohnt sich für Mitarbeitende und Betriebe. Deshalb engagieren sich die Sozialpartner des Gastgewerbes stark in diesem Bereich – auch finanziell. Sie übernehmen für Teilnehmende mehrheitlich die Ausbildungskosten und kompensieren einen Teil des Lohnausfalles.

Die Sozialpartner des Gastgewerbes (Hotel & Gastro Union, Syna, Unia, SwissCateringAssociation, GastroSuisse und HotellerieSuisse) setzen in ihrem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) einen Schwerpunkt in der Aus- und Weiterbildung. Mit der mehrheitlichen Übernahme der Ausbildungskosten und der teilweisen Kompensation des Lohnausfalls stellen die Sozialpartner sicher, dass sich Bildung lohnt – für die Mitarbeitenden und für die Betriebe.

Für Personen, die von den L-GAV Bildungsangeboten profitieren wollen

Der L-GAV subventioniert Ihre Aus- und Weiterbildung zu einem grossen Teil. Im Bereich der Basisqualifikation übernimmt der L-GAV sogar 100% der Kosten. Die Leistungen der L-GAV-Unterstützung sind nicht bei allen Aus- und Weiterbildungen gleich. Bitte beachten Sie, dass entsprechende Bedingungen zum Erhalt der Subventionierung eingehalten werden müssen. Über die Subventionierung entscheidet der Ausschuss des L-GAV alleine und endgültig.

Unter diesem Link finden Sie sämtliche sunventionierten Angebote sowie die entsprechenden Informationen: weiterbildung-inklusive.ch

Arbeitsausfallsentschädigung für Arbeitgebende und Betriebe

Betriebe und Arbeitgebende erhalten je nach Aus- und Weiterbildungdangebote eine Arbeitsausfallentschädigung.
Unter diesem Link finden Sie sämtliche sunventionierten Angebote sowie die entsprechenden Informationen: weiterbildung-inklusive.ch

Vorgehen für Kursanbieter/-innen (Verbände)

Falls Sie ein Aus- und Weiterbildungsangebot anbieten und diesen über die L-GAV Beiträge subventionierenlassen möchten, erstellen Sie einen entsprechenden Antrag zur Aufnahme Ihres Bildungsangebotes.

Vorgehen:

  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus 
  • Reichen Sie Ihren Antrag bis jeweils spätestens Ende April des aktuellen Jahres per Mail ein 
  • Ihr Antrag wird durch die Kontrollstelle des L-GAV geprüft. Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Ihr Bildungsangebot ab dem Folgejahr in die Liste der subventionierten Angebote aufgenommen wird.

Kontakt

Jonas Schmid

Leiter Subventionen

Sandra Joshi

Administration Subventionen

Maria Luigia Mea-Benizio

Administration Subventionen
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