Arbeitsfeld
Chefköchinnen arbeiten in Küchen der Hotellerie, Restauration und des Caterings sowie der System-, Gemeinschafts-, Spital- und Heimgastronomie. Sie kennen moderne Kochmethoden sowie Ernährungslehren und bereiten vielseitige Menüs aus konventionellen, biologischen, vegetarischen oder saisonalen Zutaten zu. Dabei verwenden sie sowohl frische Lebensmittel, als auch industrielle Vorprodukte.
Damit in der hektischen Phase der Menüzubereitung alles reibungslos funktioniert, überwachen Chefköche die diversen Kochvorgänge. Sie sorgen dafür, dass die Arbeitsschritte zwischen der Küche und dem Restaurantbereich optimal ablaufen. Als Vorgesetzte führen sie die Mitarbeitenden nach den modernen Grundsätzen des Personalmanagements und sind ausserdem für die Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden sowie für die Ausbildung von Lernenden verantwortlich. Als Ansprechperson bei Küchenfragen stehen sie in Kontakt mit Lieferanten, Gästen, Mitarbeitenden, Partnern und Behörden.
Chefköchinnen planen den Einkauf von Waren. Sie sind ständig auf der Suche nach qualitativ hochstehenden Produkten zu attraktiven Preisen. Sie sind für die ordnungsgemässe Lagerung der Nahrungsmittel zuständig und beachten die Vorschriften des Lebensmittelgesetzes. In der Küche kontrollieren sie die Einhaltung der Anweisungen bezüglich Hygiene, Reinigung und umweltgerechter Entsorgung. Dafür erarbeiten sie ein passendes Konzept. Zudem treffen sie Massnahmen zur Unfall- und Brandverhütung am Arbeitsplatz.
Chefköche besitzen gute Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen. Anhand von Statistiken und Kennzahlen beurteilen sie die Wirtschaftlichkeit diverser Produktionsverfahren im Unternehmen und setzen die Erkenntnisse in ihrer Arbeit um.
Chefköchinnen tragen die Verantwortung dafür, dass die Gäste zum richtigen Zeitpunkt eine sorgfältig zubereitete, schmackhafte Mahlzeit serviert bekommen. Mit ihrer Arbeit leisten sie einen grossen Beitrag zum Wohlbefinden der Gäste und zum erfolgreichen Geschäftsverlauf des Gastronomieunternehmens.
Voraussetzungen
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
- Abschluss eines eidg. Fähigkeitszeugnisses als Koch/Köchin oder eines gleichwertigen Ausweises
- Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
- ausgewiesene Berufspraxis als Koch/Köchin von mindestens 3 Jahren
- Ausbildungskurs für Berufsbildner/innen