Berufliche Grundbildung – Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

Validierung von Bildungsleistungen

Inhalte

Bei der Validierung von Bildungsleistungen wird überprüft, ob die interessierte Person aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung und ihrer Vorbildung die beruflichen Handlungskompetenzen erfüllt. In einem Dossier werden die während der Berufstätigkeit erworbenen Bildungsleistungen genau aufgelistet. Zeugnisse und Dokumente belegen die Aussagen. Die Allgemeinbildung muss ebenfalls nach Handlungskompetenzen erfüllt werden. Die Absolventen/innen werden im Rahmen des Validierungsprozesses durch eine Fachperson der Berufsberatung unterstützt.

Das fertige Dossier wird von Experten/innen geprüft, welche die erworbenen Kompetenzen ganz oder teilweise anrechnen. Allfällige Lücken können durch Zusatzausbildungen geschlossen werden. Sobald alle Anforderungen für den Berufsabschluss erfüllt und sämtliche nötigen Kompetenzen nachgewiesen sind, erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ).

Grundlage für das Qualifikationsprofil der Handlungskompetenzen sind die Verordnung über die berufliche Grundbildung des entsprechenden Berufs sowie der Bildungsplan mit Leit-, Richt- und Leistungszielen. Das heisst: Was in der beruflichen Grundbildung an Wissen und Können erworben wird, muss zur Validierung von Bildungsleistungen nachgewiesen werden können.

www.sbfi.admin.ch

Weiterführende Dokumente (siehe Downloads & Links)

  • Informationsblatt für Koch/Köchin EFZ:
    • Qualifikationsprofil
    • Bestehensregeln          
    • Formular Selbstevaluation
  • Informationsblatt für Restaurationsfachfrau/mann EFZ:
    • Qualifikationsprofil
    • Bestehensregeln          
    • Formular Selbstevaluation 

Perspektiven

Wer die Validierung von Bildungsleistungen erfolgreich abschliesst, erhält ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ) und ist den Absolventen/innen der jeweiligen beruflichen Grundbildung gleichgestellt.

Im entsprechenden Beruf stehen anschliessend alle Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Es können Berufsprüfungen und danach höhere Fachprüfungen absolviert, Hotelfachschulen besucht und berufliche Kaderstellen anvisiert werden.

Wer die erforderliche Anzahl beruflicher Handlungskompetenzen nicht erreicht oder die Anforderungen bezüglich Allgemeinbildung nicht erfüllt, erhält eine Lernleistungsbestätigung der validierten Handlungskompetenzen und eine Empfehlung zur ergänzenden Bildung (zum Beispiel Kurse über Allgemeinbildung und berufliches Fachwissen oder zur beruflichen Praxis). Innert zwei Jahren können die fehlenden Handlungskompetenzen erfüllt werden, damit das Verfahren angerechnet werden kann.

Voraussetzungen

Wer über die Validierung von Bildungsleistungen ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) erlangen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon drei bis vier Jahre im angestrebten Beruf
  • Sehr gute Sprachkenntnisse (B1 GER – Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen. Das Verfahren wird in der jeweiligen Landesteilsprache durchgeführt)
  • Ein Anstellungsverhältnis ist nicht erforderlich. Müssen weitere Handlungskompetenzen erworben oder muss mehr Praxiserfahrung gesammelt werden, ist eine Beschäftigung in der Branche bzw. im angestrebten Beruf jedoch erforderlich.
  • Die Anmeldung zum Verfahren erfolgt über das Eingangsportal des Wohnsitzkantons. Dort erfolgen eine erste Prüfung der Unterlagen und der Entscheid über die Zulassung zum Verfahren.
    Berufsberatung.ch

Validierung von Bildungsleistungen

Die Validierung von Bildungsleistungen ermöglicht Erwachsenen mit Berufserfahrung, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis zu erlangen, ohne eine berufliche Grundbildung zu absolvieren. Die erforderlichen Kompetenzen werden anhand eines Dossiers nachgewiesen.

Erwachsene, die noch keine berufliche Grundbildung abgeschlossen haben oder in einem anderen als dem erlernten Beruf arbeiten, können ihre Kompetenzen anerkennen lassen. In einem strukturierten Verfahren (Validierung von Bildungsleistungen) werden die erforderlichen beruflichen Handlungskompetenzen nachgewiesen. Wer das Verfahren abschliesst, erhält ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) und ist damit den Absolventen/innen der jeweiligen beruflichen Grundbildung gleichgestellt 

In der Hotel- und Gastronomiebranche kann für die beiden Berufe Köchin/Koch EFZ sowie Restaurationsfachfrau/mann EFZ ein Validierungsverfahren absolviert werden. Das Verfahren dauert in der Regel ein bis zwei Jahren und erfordert viel Eigenleistung. 

Für Personen ohne genügende Kenntnisse des entsprechenden Berufs oder ohne genügende Sprachkenntnisse gibt es geeignetere Wege, um zu einem Fähigkeitszeugnis zu gelangen. 

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02. Progresso Service

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03. Progresso Hauswirtschaft

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04. Progresso Systemgastronomie

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05. Integrationsvorlehre RIESCO Gastronomie

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06. Integrationsvorlehre RIESCO Santé

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07. Integrationsvorlehre RIESCO Bau

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09. Perfecto «Futura» Service

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10. Perfecto «Futura» Hauswirtschaft, Buffet und Reinigung

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